Richter: „Generalprävention“

Richter Christian Liebhauser-Karl folgte bei seinem Urteil der Argumentation der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Der Tatbestand sei erfüllt, es handle sich bei den Taten Scheuchs um ein konkretes Amtsgeschäft. Dieses besteht für ihn darin, dass es bei Projekten naturgemäß um Förderzusagen geht, die zwingend mit der Bewilligung durch die Landesregierung verbunden sind.